AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Für sämtliche Vertragsbeziehungen zu unseren Partnern gelten unter Ausschluss etwaiger Einkaufsbedingungen des Käufers die nachstehenden Bedingungen.
1.2. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen
bleiben vorbehalten.
1.3 Nebenabreden oder etwaige Abweichungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung. Verstöße gegen unsere Lieferbedingungen berechtigen uns, alle Leistungen sofort einzustellen.

2. Umfang der Lieferung
2.1 Der Lieferumfang wird ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben usw. sind annähernd maßgebend.
2.2 Änderungen in Konstruktion, Form, Ausführung und Farbe berechtigen nicht zu Beanstandungen oder Rücktritt.
2.3 Schutzvorrichtungen werden nur insoweit mitgeliefert wie ausdrücklich vereinbart.

3. Lieferfrist
3.1 Die Lieferzeit beginnt mit der Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig.
3.2 Lieferverzögerungen von mehr als 3 Monaten berechtigen den Käufer zum Rücktritt. Alle anderen Ansprüche wegen Lieferverzögerung sind ausgeschlossen.
3.3 Kann die Lieferfrist von uns infolge höherer Gewalt nicht eingehalten werden, wozu z.B. auch Kriegsfall, innere Unruhe, Beschlagnahmen, Streiks, Aussperrungen, Materialmangel, Maschinenbruch, sonstige unvorhergesehene Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung gehören, so kann der Käufer hieraus keine Rechte ableiten.
Die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Haben die Ereignisse erhebliches Ausmaß, so sind wir zum Rücktritt berechtigt, ohne dass der Käufer deshalb Ansprüche gegen uns hat. Das Vorstehende gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten.

4. Transport und Verpackung
4.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Transportweg und Transportmittel bestimmen wir nach unserem Ermessen, soweit der Käufer nichts besonders anordnet; wir haften nicht für billigsten Versand.
4.2 Zum Abschluss einer Transportversicherung auf Kosten des Käufers sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet.
4.3 Bei allen Sendungen (auch bei frachtfreier Lieferung) geht die Gefahr mit dem Beginn der Ladearbeiten, spätestens mit der Übergabe an den Transporteur, auf den Käufer über. Der Käufer muss nachweisen, dass ein Schaden oder ein Verlust vor dem Gefahrenübergang eintrat. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Käufers verzögert, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt unserer Lieferbereitschaft an den Käufer über.
4.4 Punkt 1-3 gelten auch für Sendungen zur Probe oder Ansicht, und zwar so lange, bis die Ware wieder bei uns eingeht, also auch für den Rücktransport. Wir haften nicht für Schäden bei einer etwaigen Vorführung.
4.5 Wird die bestellte Ware nach Meldung der Versandbereitschaft nicht abgenommen, sind wir berechtigt, Zahlung zu fordern. Bei Abnahmeverzug von mehr als 30 Tagen sind wir berechtigt, die üblichen Liegegebühren zu berechnen.
4.6 Die von astec gelieferten Produkte werden in einer angemessenen Verpackung geliefert. Verpackung wird nicht zurückgenommen.
4.7 Bei etwa eingetretenen Beschädigungen hat der Empfänger sofort Ersatzansprüche bei der Bahn, Post, Spedition oder im Hafen des Empfangsortes einzureichen. Beanstandungen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt.

5. Preis und Zahlung
5.1 Maßgebend sind unsere am Tage der Lieferung allgemein gültigen Preise.
5.2 Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager, falls keine anders lautende schriftliche Abmachung getroffen wurde. (Preise inkl. Verpackung)
5.3 Rechnungen können innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum (nicht Rechnungseingang) oder innerhalb von 20 Tagen netto beglichen werden.
Andere Zahlungsvereinbarungen müssen vor Lieferung schriftlich vereinbart werden.
5.4 Wechsel werden nur Kraft besonderer Vereinbarung, Wechsel und Schecks nur zahlungshalber und für uns spesenfrei entgegengenommen. Wir haften nicht für pünktliche Wechselvorlage und Protesterhebung.
5.5 Skonti dürfen nur abgezogen werden, wenn Sie von uns schriftlich zugesagt wurden. Abzug vereinbarter Skonti setzt stets voraus, dass der Käufer nicht mit anderen Zahlungen in Verzug ist. Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels einer Rechnung bewirkt Fälligkeit und Verzug auch für diejenigen übrigen Rechnungen, die nicht bereits fällig sind.
5.6 Die Verzugszinsen betragen 8% über dem Bundesbank-Lombardsatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5.7 Kreditzusagen und Zahlungsziele können wir aus wichtigem Grund jederzeit widerrufen.

6. Zurückbehaltung und Aufrechnung
6.1 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu; aufrechnen darf er nur mit von uns schriftlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen bleiben die Waren unser Eigentum. Es gilt ausdrücklich der verlängerte Eigentumsvorbehalt als vereinbart.
7.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer die Ware sorgfältig zu verwalten und jede Verfügung, insbesondere Übereignung, Verpfändung und Besitzübergang, zu unterlassen. Wir können die Ware jederzeit besichtigen und herausverlangen, wenn uns der Zahlungsanspruch gefährdet erscheint; die hierdurch uns zusätzlich entstehenden Kosten trägt der Käufer. Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter vornehmlich von allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen binnen 24 Stunden unter Einschreiben zu benachrichtigen. Er trägt die Interventionskosten.
7.3 Wiederverkäufer dürfen die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern. Mit jeder Bestellung tritt der Wiederverkäufer im Voraus seine Forderungen gegen seinen Abnehmer in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab. Das gilt auch, wenn der Besteller unsere Ware in einem anderen Gegenstand ein- oder mit anderen Gegenständen zusammengebaut hat. Der Käufer hat uns auf Verlangen über die abgetretene Forderung alle gewünschten Auskünfte und eine schriftliche Abtretungserklärung zu erteilen. Auf jederzeitigen Widerruf, ist der Käufer berechtigt, die Forderung einzuziehen, zugleich verpflichtet, den eingegangen Betrag in Höhe der noch offen stehenden Forderungen unverzüglich an uns abzuführen. Bei Kreditverkäufern haben Wiederverkäufer unseren Eigentumsvorbehalt ihren Abnehmern offen zu legen.

8. Gewährleistung
8.1 Beanstandungen von Qualität und Quantität unserer Lieferungen (wozu auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört) sind binnen 10 Tagen nach Empfang der Ware zu erheben.
8.2 Beanstandete Stücke sind auf Aufforderung uns oder einem von uns benannten Dritten auf Kosten und Gefahr des Käufers einzusenden.
8.3 Nachweislich fehlerhaft hergestellte Ware oder Teile werden nach unserer Wahl kostenlos instand gesetzt oder ausgetauscht oder gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages zurückgenommen; wir können dem Käufer den Minderwert der Ware gutbringen. Jeder weitergehende Anspruch (auch auf Ersatz von Folgeschäden) ist ausgeschlossen.
8.4 Jede Mängelhaftung entfällt, solange der Käufer in Verzug ist oder wenn an den gelieferten Sachen Reparaturen oder sonstige Änderungen durch den Käufer oder einen Dritten ohne unsere Einwilligung vorgenommen wurde.
8.5 Für die Lieferung von Ersatzstücken gelten die gleichen Bedingungen wie für die ursprüngliche Lieferung.
8.6 Im Übrigen verweisen wir auf unsere „Garantie-Bedingungen für Klimageräte“.
8.7 Für Verletzung gewerblicher Schutzrechte wird keine Haftung übernommen.

9. Warenzeichen
9.1 Die Waren dürfen nicht ohne von uns angebrachte Warenzeichen verkauft werden. Im Übrigen ist dem Besteller jegliche Verwendung unserer Warenzeichen untersagt. Unsere Klischees bleiben auch bei voller Bezahlung unser Eigentum.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für beide Teile ist Verl, Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht in Gütersloh. Dies gilt auch für Wechsel- , Scheck- und Urkundenprozesse.
10.2 Ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes können wir in jedem Fall das Amtsgericht anrufen.
10.3 In jedem Fall gilt nur Deutsches Recht. Die Anwendung der Haager einheitlichen Kaufgesetze, des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie ausländischen Rechts, ist ausgeschlossen.

11. Verbindlichkeiten
11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen oder des sonstigen Vertragsinhalts berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
11.2 Diese allgemeinen Lieferungsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn hierauf nicht erneut Bezug genommen wurde.
11.3 Durch diese Lieferbedingungen werden alle früheren Lieferbedingungen außer Kraft gesetzt.
 

Garantie-Bedingungen für Klimageräte

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Die nachstehenden Bedingungen ergänzen unsere „Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“. Sie regeln die Garantieleistungen zwischen uns und den Käufern.
1.2 Abweichungen sind möglich, sie bedürfen jedoch in jedem Falle einer schriftlichen Vereinbarung.

2. Umfang der Garantie
2.1. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Verlassens unseres Werkes. Mängel sind schriftlich anzubringen.
2.2 Unsere Leistung beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz defekter Teile ab Lager Verl.
2.3 Defekte Teile sind uns auf Verlangen auf Kosten und Gefahr des Käufers einzusenden.
2.4 Bei Serienfehlern vergüten wir alle entstehenden Aufwendungen innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung. Wir erstatten nur vorher von uns genehmigte Selbstkosten. Ein Serienfehler liegt dann vor, wenn mehr als 5 % eines Gerätemodells aus gleicher Produktion den gleichen Fehler aufweisen.
2.5 Jeder weitergehende Anspruch (auch auf Ersatz von Folgeschäden) ist ausgeschlossen.

3. Dauer der Garantie
3.1 Für Mängel der Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leisten wir wie folgt Gewähr:

a) Kastenklimageräte, Lüftungsgeräte, Warmlufterzeuger – 2 Jahre
b) Kaltwassersätze – 2 Jahre
c) Kühldecken inkl. Zubehör – 2 Jahre
d) ausgenommen elektrische und bewegliche Teile der Positionen a, b und c, für diese – 2 Jahre

3.2 Die Gewährleistung beginnt jeweils mit dem Rechnungsdatum, frühestens jedoch mit dem Tage des Gefahrenübergangs auf den Käufer.
3.3 Reparaturen während der Garantiezeit verlängern nicht ihre Dauer.


4. Einschränkung des Garantieanspruchs
4.1 Nicht in der Garantie enthalten sind Luftfilter und Kunststoffteile.
4.2 Der Garantieanspruch erlischt bei Nichtbeachtung der Planungs-, Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitung.
allen Zentralklimageräten bei Nichtanfertigung von Inbetriebnahme- und Wartungsprotokollen (Luftmengen, Temperaturen, Drücke, Stromaufnahmen usw.) durch einen Sachkundigen. Auf Verlangen sind die Protokolle an uns einzusenden.
Arbeiten am Klimagerät durch eine nicht dafür bestimmte Person.
Verwendungen von Teilen, die nicht auf unsere Klimageräte abgestimmt sind.